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Über das Planungs- und Umweltrecht - Bericht mit Christoph Conrad

Bevor es ans Bauen geht, muss eine Genehmigung vorliegen. Ob es sich dabei um eine einfache Baugenehmigung handelt, ein Planfeststellungsbeschluss herbeigeführt werden muss oder eine BImschG-Genehmigung zu beantragen ist: Ein Bauprojekt beginnt nicht erst mit der Ausschreibung, sondern schon weit vorher mit der Konzipierung, der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, behördlichen Abklärungen, gegebenenfalls auch zusätzlichen Gutachten, Anhörungen und vielen anderen Schritten, bis das eigentliche Recht, auch tatsächlich bauen zu dürfen, geschaffen ist.

Planfeststellungsverfahren beispielsweise betreute Christoph Conrad, Partner am Berliner Standort, bereits Mitte der Neunziger Jahre als Justiziar einer Projektgesellschaft im Verkehrswegebau, die Verkehrsprojekte im Rahmen der Deutschen Einheit realisierte. Zuvor studierte er Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen, absolvierte sein Referendariat in Berlin und Perth/Australien und wurde schließlich 1995 zum Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2007 ist er bei Leinemann Partner Rechtsanwälte tätig.

Vor allem die Zunahme von Mandaten im Bereich von Industrie, Handel und Gewerbe, aber auch bei öffentlichen Unternehmen hat in unserer Kanzlei eine so starke Nachfrage nach Beratung in öffentlich-rechtlichen Fragestellungen mit sich gebracht, dass sich unter der Koordination des Fachanwalts für Verwaltungsrecht und Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht Christoph Conrad inzwischen ein standortübergreifendes ÖRechts-Team aller Genehmigungs- und umweltrechtlichen Fragestellungen bei Leinemann Partner annimmt.

Neben Leuchtturm-Projekten wie der Begleitung bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Automobilwerk der Elektromobilität von VW, bearbeitet das Team unter anderem Fragen der Planfeststellung bei Infrastrukturprojekten, Planungs- und Genehmigungsverfahren für großflächigen Einzelhandel, städtebauliche Verträge vorrangig für vorhabenbezogene Bebauungspläne, BImschG-Verfahren für Abfallanlagen, Baustoffe und Industriebetriebe. Beraten wird darüber hinaus auch im Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Bodenrecht sowie im Energierecht.

 

Zur Person

Christoph Conrad ist seit über 16 Jahren bei Leinemann Partner am Berliner Standort tätig. Wenn er nicht im Büro ist, entspannt er sich gerne beim Musizieren.